Fragen, Anregungen und Anträge zum Haushaltentwurf 2024 des Bürgermeisters Dr. Ludwig der FDP-Lindlar

Sehr geehrte Frau Ahlers,

sehr geehrte Frau Lübken,

sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

in Anbetracht der Probleme mit dem Haushalt der Gemeinde Lindlar 2024 hält es die FDP-Fraktion der Gemeinde Lindlar für nicht angemessen die Verwaltung mit übertrieben kleinlichen Vorschlägen zu einer obskuren Arbeitstätigkeit zu bewegen, die an dem Ergebnis der Steuererhöhungen nichts ändern können. 

Die Personalprobleme der Verwaltung sind hinlänglich bekannt. Da die Verwaltung mit den beantragten ca. 2,5 MIO € Steuererhöhungen die Handlungsfähigkeit der Gemeinde für die Jahre 2024 und 2025 versucht aufrecht zu erhalten. Zuerst sind das Überleben sowie die Entscheidungshoheit der Gemeinde aufrecht zu erhalten und dann die Sanierung der Finanzen.

Die FDP ist nicht glücklich über diese Vorgehensweise, denn sie zwingt insbesondere den Bevölkerungsteilen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, drastische Einschränkungen auf.

Die Ursachen für die heute zutage tretenden Probleme liegen weit in der Vergangenheit Lindlars und wurden seitens der CDU, die durch die jahrzehntelange absolute Mehrheit nicht gebremst werden konnte, ausgelöst, verschlimmert und ignoriert worden.

Hinzu kommen die in den letzten Jahren millionenschweren separierten CORONA-Rückstellungen und die millionenschweren UKRAINEKRIEG-Rückstellungen, die ab 2024 wieder durch den lfd. Haushalt zu tragen sind. 

Niemand in Lindlar kann für diese beiden Ursachen verantwortlich gemacht werden. Die zuständige Landesregierung zwingt Lindlar zu immer weiteren Übernahmen von millionenschweren Aufgaben, die nicht hinreichend durch das Land NRW erstattet werden. 

Somit bleibt Lindlar nur die Erhöhung der Steuern, denn die Landesregierung taucht ab und gibt Lindlar keine ordentlichen Hilfestellungen.

Die obendrauf entstandenen Inflationsprobleme hingegen waren vorhersehbar und hätten vermieden werden können, wenn die CDU den Schuldenberg nicht in die heutige Höhe getrieben hätte. Die Zinsentwicklung war vorhersehbar und die Personalkostensteigerungen sind dadurch ausgelöst worden, liebe CDU.  Die FDP hat jahrzehntelang davor gewarnt.

Die FDP wünscht den Ratsmitgliedern ein glückliches Händchen und kühle Beratungen.

Mit liberalem Gruß

Harald Friese

Fraktionsvorsitzender

FDP Lindlar wählt neuen Vorsitzenden                                      Harald Friese wurde einstimmig wiedergewählt

Der FDP-Vorsitzende des oberbergischen Kreises, Dominik Trautmann, gratuliert dem wiedergewählten

Vorsitzenden der FDP Lindlar, Harald Friese (v. r. n. l.) zu seiner erfolgreichen Arbeit und Wiederwahl

 

 

Der bisherige Vorsitzende Harald Friese wurde am 01. März 2024 einstimmig im Amt bestätigt und versprach, seinen Einsatz für die FDP Lindlar weitere 2 Jahre einzubringen. Der Kreisvorsitzende Dominik Trautmann gratulierte und freute sich, dass in Lindlar weiterhin gute Arbeit geleistet wird.  

Bewährte Mitarbeiter im Amt bestätigt                                      Neue Mitarbeiter mit weiteren Qualifikationen für die Arbeit im Vorstand gewonnen

(v.l.n.r.) Thomas Abelen (Schatzmeister), Dominik Trautmann (Vorsitzender FDP Oberberg) Erika Lob (Stellvertretende Vorsitzende), Dietmar Klein (Delegierter für den Kreishauptausschuss + Rechnungsprüfer) sowie Werner Lob (Beisitzer)

 

Der neue Vorstand der FDP Lindlar wurde am 01.03.24 in Lindlar-Horpe gewählt:

Harald Friese (Vorsitzender), Erika Lob (stellv. Vorsitzende), Thomas Abelen (Schatzmeister) sowie Werner Lob und Klaus-Peter Kruse (beide Beisitzer) wurden in ihren Ämtern bestätigt. Zu Rechnungsprüfern wurden neu Dietmar Klein und Felix Sonntag gewählt. In den Kreishauptausschuss wurden Dietmar Klein und Thomas Abelen delegiert. Der Kreisvorsitzende der FDP Oberberg gratulierte den neuen Vorstandsmitgliedern und verlieh seiner Freude Ausdruck, weil neue Mitarbeiter für die Arbeit in der Lindlarer FDP gewonnen werden konnten.

Sitzungskalender der Ausschüsse und des Gemeinderates der Gemeinde Lindlar und der FDP Fraktion 2024 (Version 15.01.24)

Fraktionssitzung/Datum/Uhrzeit

 

Gremium

Sitzungstag

 

Weihnachtsferien vom 21.12.2023-05.01.2024

 

Mo., 22.01.24

18.30 Uhr

BGW Aufsichtsrat

VORSTANDSSITZUNG

Dienstag,

23.01.2024

 

 

Ausschuss für Klima- und Umweltschutz

Mittwoch,

31.01.2024

Mo., 05.02.24

18.30 Uhr

Bau- und Planungsausschuss

Dienstag,

06.02.2024

 

 

Karneval

Vom 08.02.-13.02.2024

 

Mo., 26.02.24

 

18.30 Uhr

Gemeinderat

   (Einbringung Haushalt 2024)

Dienstag,

28.02.2024

Fr., 01.03.24

           

 

 

 

18.00 Uhr

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

FDP OV Lindlar im Fraktionsbüro Horpestr. 35 in Lindlar

 

Mo., 04.03.24

 

18.00 Uhr

Betriebsausschuss

Wasser/Abwasser

Mittwoch,

06.03.2024

Mo., 11.03.24                       

 

 

 

18.30 Uhr

Ausschuss für Schule, Sport und

Kultur

Dienstag,

12.03.2024

Sa., 16.03.24

 

11.00 Uhr

Klausurtagung

Im Fraktionsbüro Horpestr. 35 in Lindlar

 

Mo., 18.03.24

18.30 Uhr

Ausschuss für Sicherheit und

Ordnung

Dienstag,

19.03.2024

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

(Einbringungung der Anfragen, Anträge und Anregungen der Fraktionen zum Haushalt 2024)

Mittwoch,

20.03.2024

 

 

Osterferien

vom 25.03.-06.04.2024

 

Mo., 08.04.24

 

18.30 Uhr

Bau- und Planungsausschuss

Dienstag,

09.04.2024

Mo., 16.04.24

                                         

 

 

 

18.30 Uhr

Haupt- und Finanzausschuss

Beratung der Anfragen. Anträge und

Haushalt 2024)

Dienstag,

17.04.24

 

Mo., 22.04.24

                                                   18.30 Uhr

BGW Aufsichtsrat

Dienstag,

23.04.2024

 

Ausschuss für Klima- und Umweltschutz

Mittwoch,

24.04.2024

 

Gemeinderat

Verabschiedung Haushalt 2024

Donnerstag,

25.04.2024

 

  Tag der Arbeit          01.05.2024

 

 

   Christi Himmelfahrt 09.05.2024

 

Mo., 13.05.24

                                                 18.30 Uhr

Sozialausschuss für Familie,

Jugend, Senioren und Integration

Mittwoch,

15.05.2024

 

 

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung

Donnerstag,

16.05.2024

 

   Pfingstmontag 20.05.2024

 

 

SFL-Aufsichtsrat

 Donnerstag,

23.05.2024

Di., 27.05.24

 

                                            18.30 Uhr

Bau- und Planungsausschuss

Dienstag,

28.05.2024

 

  Fronleichnam 30.05.2024

 

Mo., 03.06.24

                                            18.30 Uhr

Haupt- und Finanzausschuss

Dienstag,

04.06.2024

 

Betriebsausschuss Wasser/Abwasser

Donnerstag,

06.06.2024

Mo., 10.06.24

                                            18.30 Uhr

BGW Aufsichtsrat

Dienstag,

11.062024

 

TeBEL AöR Verwaltungsrat (AWW)

Donnerstag,

13.06.2024

Mo., 17.06.24

                                18.30 Uhr

Beirat für Abfallwirtschaft (AWW)

Donnerstag,

18.06.2024

 

Gemeinderat

SFL-Gesellschafterversammlung

BGW-Gesellschafterversammlung

Mittwoch,

19.06.2024

 

Ausschuss für Klima- und Umweltschutz

Mittwoch,

20.06.2024

 

SOMMERFERIEN

Vom 08.07. -20.08.2024

 

Mo., 26.08.24

                               18.30 Uhr

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

Dienstag,

27.08.2024

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

Mittwoch,

28.08.2024

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Donnerstag,

29.08.2024

 

 

Betriebsausschuss Wasser/Abwasser

Dienstag,

03.09.2024

 

 

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung

Mittwoch,

04.09.2024

 

 

Gemeinderat

Donnerstag,

05.09.2024

Mo, 09.09.24

 

 

       18.30 Uhr

 

BGW Aufsichtsrat

Dienstag,

10.09.2024

 

Ausschuss für Klima- und Umweltschutz

Mittwoch,

11.09.2024

 

Bau- und Planungsausschuss

Dienstag,

17.09.2024

 

Tag der deutschen Einheit 03.10.2024

 

Mo., 07.10.24

                                          18.30 Uhr

Gemeinderat

(Einbringung Haushalt 2025)

Mittwoch,

09.10.2024

 

Herbstferien vom

14.10.- 26.10.2024

 

Sa., 26.10.24

                                          11.00 Uhr

 

 

Klausurtagung zum HHPlan 25

im Fraktionsbüro Horpestr.. 35 in Lindlar

 

Mo., 04.11.24

                                         18.30 Uhr

Haupt- und Finanzausschuss

(Einbringung der Anfragen, Anträge und

Anregungen der Fraktionen zum Haushalt

2025)

Dienstag,

05.11.2024

 

Ausschuss für Klima- und Umweltschutz

Mittwoch,

06.11.2024

Mo., 11.11.24

                                         18.30 Uhr

Beirat für Abfallwirtschaft (AWW)

Mittwoch,

13.11.2024

Mo., 18.11.24

                                         18.30 Uhr

Sozialausschuss für Familie,

Jugend, Senioren und Integration

Dienstag,

19.11.2024

 

SFL Aufsichtsrat

 Mittwoch

 20.11.2024

 

Bau- und Planungsausschuss

 Donnerstag,

 21.11.2024

Mo., 18.11.24

                            18.30 UHR

Ausschuss f. Schule, Sport + Kultur

 Dienstag,

 26.11.2024

 

 

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung

 Donnerstag,

 28.11.2024

Mo.,02.12.24

                                                                 

 

18.30 UHR

Betriebsausschuss Wasser/Abwasser

Dienstag,

03.12.2024

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

(Beratung der Anfragen, Anträge und Anregungen der Fraktionen zum Haushalt 2025)

 Mittwoch,

 04.12.2024

Mo.,09.12.24

 

 

18.30 UHR

BGW Aufsichtsrat (evtl. 02.12.24)

Dienstag

10.12.2024

Mo.,16.12.24

 

                   

 

18.30 Uhr

Gemeinderat

(Verabschiedung Haushalt 2025)

SFL-Gesellschafterversammlung

BGW-Gesellschafterversammlung

Dienstag,

17.12.2024

 

 

TeBEL AöR Verwaltungsrat (AWW)

Mittwoch,

18.12.2024

 

 

 

Weihnachtsferien vom 23.12.2024 - 06.01.2025

 

Alle Ausschusssitzungen finden künftig wieder im Sitzungssaal „Altes Wasserwerk" statt. Alle Ratssitzungen finden im Kulturzentrum statt. Änderungen der Sitzungs-termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Zu weiteren notwendigen Sitzun-gen wird bei Bedarf eingeladen. Evtl. Möglichkeiten, Sitzungen ausfallen lassen zu können, wenn die Sitzungsunterlagen früher als geplant eintreffen sollten, werden ggf. genutzt. Alle Fraktionssitzungen finden im Fraktionsbüro Horpestrasse 35 ab 18.30 Uhr statt. Sollte ein Ausschuss-/Ratsmitglied zur Fraktionssitzung und/oder zu einem Sitzungstermin verhindert sein, bitte ich um rechtzeitige Mitteilung. Anregungen, Beschwerden etc. aus allen Bereichen der Gemeinde werden von uns gerne auch telefonisch entgegengenommen. Wir freuen uns auf eine rege und interessierte Mitarbeit. Tel. 44 04 237 oder 0176 67 21 43 43.

 

Mit freundlichem Gruß

Harald F r i es e         (Fraktionsvorsitzender)

 

Kindertagesstätten (Kitas) in Lindlar/NRW retten und Träger entlasten

Die Kitas in Nordrhein-Westfalen befinden sich seit geraumer Zeit in einer äußerst prekären Lage. Preissteigerungen bei Energie und durch die weitere Inflation setzen die Einrichtungen stark unter Druck. Viele von ihnen stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps, Schließungen drohen.

 

„Geschlossene Kitas hätten katastrophale Folgen für die Familien in Lindlar. Kinder verlieren ihren sozialen Halt und wichtige Bezugspersonen. Und Eltern fehlen Alternativen, um ihre Kinder bestmöglich betreuen lassen zu können“, sagt Harald Friese, FDP Lindlar. „Die NRW-Landesregierung erreichen täglich Hilferufe der Träger, CDU und Grüne bleiben aber stumm und tatenlos. Die Überbrückungshilfe der Landesregierung in Höhe von 100 Millionen Euro wird in der derzeitigen Lage alleine nicht ausreichen.“

 

Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) ist in seiner aktuellen Fassung auf solch dynamische Lagen wie zurzeit nicht ausgelegt. Wir Freie Demokraten fordern deshalb, die Dynamisierung auf den 01.01.2024 vorzuziehen und die Mittel bereits deutlich früher als zum Start des neuen Kindergartenjahres am 01.08.2024 bereitzustellen. Dies ermöglicht eine flexiblere und rechtzeitige Anpassung der Finanzierung an die aktuellen Anforderungen, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen. Die FDP-Fraktion NRW hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in das NRW-Parlament eingebracht.

 

Friese betont: „Unsere Kitas müssen gerettet werden! Mit der von der FDP im Landtag vorgeschlagenen KiBiz-Gesetzesänderung kann den Kita-Trägern die dringend und kurzfristig benötigte finanzielle Unterstützung ermöglicht werden. So schaffen wir für sie finanzielle Stabilität und für die Familien in Lindlar und NRW sichere Kitaplätze. Diese Lösung ist denkbar einfach und schnell umsetzbar. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie dem FDP-Gesetzesentwurf zustimmt!“

 

 

Wichtiges Förderprogramm abrupt beendet – Landesregierung muss „Feldzug gegen Wohneigentum“ beenden

Wohneigentum ist inzwischen für weite Teile der Mittelschicht nicht mehr finanzierbar. Jetzt hat die Landesregierung ein auch in Lindlar beliebtes Förderprogramm gestrichen. Seit dem vergangenen Jahr haben davon in Lindlar insgesamt 76 Familien profitiert. Acht von zehn Personen in Deutschland würden lieber im Eigenheim wohnen als zur Miete. Doch immer weniger Familien können sich diesen Lebenstraum erfüllen. Das liegt auch an hohen Steuern und Abgaben. Denn kein Bundesland hat eine so hohe Grunderwerbsteuer wie Nordrhein-Westfalen.

 

Um den Eigentumserwerb zu erleichtern, hat die FDP im Jahr 2022 noch in Regierungsverantwortung ein wichtiges Förderprogramm aufgelegt: Wer sich ein Haus oder eine Wohnung kaufte, um darin selber zu wohnen, konnte darüber bis zu 10.000 Euro Förderung beantragen. Das Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ erfreute sich großer Beliebtheit. Auch In Lindlar haben diese 76 Haushalte insgesamt 50.9648,65 Euro erhalten. Im Durchschnitt hat eine Familie in Lindlar also 6.705,90 Euro bekommen.

 

Über die Sommerpause hat die Landesregierung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Förderung allerdings abrupt und ohne Vorwarnung beendet. Das kommt einem Wortbruch gleich, denn insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der CDU hatten im Landtag stets zugesichert, das Programm weiterlaufen zu lassen, bis alle Mittel abgerufen sind.

 

 

Die Landesregierung muss ihren Feldzug gegen Wohneigentum sofort beenden. Denn den Beschluss zur Grunderwerbsteuer reihe sich ein in eine ganze Serie von Fehlentscheidungen: ob bei der Grundsteuer, den Beiträgen für den Straßenausbau und für Erschließungsstraßen oder der geplanten Abgabe auf Baumaterial – überall macht diese schwarz-grüne Landesregierung den Eigentumserwerb sowie das Bauen und Wohnen schwerer und teurer. Das führt bei den Bürgerinnen und Bürger zu großer Frustration. Die CDU in Lindlar schweigt.

Antrag auf Verlegung des ORTSEINGANGSSCHILDS KAPELLENSÜNG

Gemeinde Lindlar                                                                               

Herrn Bürgermeister Dr. G.  L u d w i g

Herrn Ausschussvorsitzenden G. Werner

Borromäusstr. 1

 

51789 Lindlar                                                                                                                                                                                                              18.04.2023 

Verlegen der Ortstafel und der Tempo-30-Zone in Kapellensüng

  

Sehr geehrter Herr Dr. Ludwig,

sehr geehrter Herr Werner,

 

der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung möge beschließen:

 

Auf der gemeindlichen Verbindungstraße zwischen Bonnersüng und Kapellensüng werden die Ortstafel und der Beginn der Tempo-30-Zone in Richtung Bonnersüng verlegt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen.

 

Begründung:

Bereits vor einigen Jahren wurde der Rosenweg verlängert und bebaut. Für zu Fuß Gehende und Radfahrende wurde das Wohngebiet dabei auch in/aus Richtung der gemeindlichen Verbindungsstraße zwischen Kapellensüng und Bonnersüng mit einem Weg erschlossen. Die betreffende Beschilderung auf der Verbindungsstraße blieb jedoch unverändert. An der Einmündung des Erschließungsweges ist demnach Tempo 100 erlaubt. Tatsächlich ist vor Ort zu beobachten, dass nach Kapellensüng einfahrende erst in Höhe des Ortsschildes abbremsen, während Ausfahrende nach passieren des Ortsschildes unverzüglich und deutlich beschleunigen.

Seit Abschluss der Bebauung wird dieser Erschließungsweg stark frequentiert, auch von spielenden Kindern, teilweise mit Fahrrädern. Mit der Gestaltung der Einfriedung angrenzender Grundstücke ist inzwischen eine bemerkenswerte Sichtbehinderung entstanden, gleichermaßen für den Kfz-Verkehr auf der Verbindungsstraße wie für Menschen, die das Wohngebiet über den Erschließungsweg verlassen.

Das beigefügte Bild1 zeigt die Gesamtsituation, Bild2 die Sichtbehinderungen an der Einmündung und Bild3 die Situation bzw. den Blickwinkel für den Erschließungsweg Nutzende.

Die FDP-Fraktion regt deshalb an, die Ortstafel an den Beginn der linksseitig Richtung Kapellensüng befindlichen Grundstückseinfriedung (grüne Hecke auf Bild1) zu verlegen und die Tempo-30-Zone spätestens in Höhe der Einmündung des Erschließungswegs beginnen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Harald Friese (Fraktionsvorsitzender)

Steffen Mielke (Ratsmitglied)

 

Thomas Abelen (sachkundiger Bürger)

Rede zum Haushalt 2023 d. Gemeinde Lindlar

Die Gewaltenteilung einer Kommune besteht aus der Legislative (Gemeinderat) und der Executive (Verwaltung incl. Bürgermeister).

Für den Haushaltsplanentwurf zeichnet die Verwaltung verantwortlich. Der Bürgermeister unterbreitet den Plan dem Gemeinderat. Im Haupt- und Finanzausschuss berät die Politik über die Vorschläge und unterbreitet dem Rat das Ergebnis seiner Beratungen.

Seit dem Ausbruch von Covid19 und dem Krieg von Russland gegen die UKRAINE hat sich die Lage in Deutschland und somit auch in Lindlar drastisch verändert und nimmt Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Gemeinde.

Um es kurz zu machen, die Preise sind durch Lieferengpässe und Verknappungen auf der Angebotsseite drastisch gestiegen. Ob Lebensmittel oder alles was mit der Bauindustrie in Zusammenhang steht, alles ist wesentlich teurer geworden. Das wirkt sich z. B. leider auch auf die Baugrundstückspreise sehr negativ aus.

Eine Normalisierung scheint sich zwar am Horizont abzuzeichnen, aber wann diese wieder eintritt und wie, weiß niemand.

Die zweite Aufgabe der Politik - neben der Legislative - ist die Kontrolle der Verwaltung. Sowohl was die Gesetze als auch die Beschlüsse der Gemeinde anbelangt, hat sich hauptamtlich der Bürgermeister hierum zu bemühen. Der Rat kann die Verwaltung auf Fehler hinweisen, die der Bürgermeister umgehend zu beheben hat.

1. Beispiel: der Bürgermeister, der in 2020 einen Beschluss des Klima- + Umweltausschusses bezüglich der Anschaffung klimafreundlicher Neuwagen für die Gemeinde beschlossen bekam, hat das bis heute nicht umgesetzt. Seine Aussage, das habe der Verwaltungsrat auch schon beanstandet, klang u. E. wenig plausibel. Hier hat der Bürgermeister zu handeln.

2.  Beispiel: Ende 2021 wurde vom Rat beschlossen (auf Antrag der CDU), dass der Bürgermeister juristisch prüfen lassen muss, wenn sich die Förderung seitens des Landes in Sachen ISEK von 60% auf 50% verringert, welcher Schaden der Gemeinde entstanden ist. Diese Frage ist immer noch unbeantwortet. Die beauftragte Beratungsgesellschaft hatte es unterlassen die Gemeindeverwaltung zu unterrichten, dass sich der Fördersatz geändert hat. Die Gemeinde muss einen evtl. entstandenen Schaden gegenüber der Beratungsgesellschaft geltend machen. Da es die erhoffte parallel-Förderung durch den BUND nach Auskunft des Bürgermeisters nicht geben wird, ist die Schadensersatzfrage jetzt umgehend zu klären. Die bisherigen Aussagen des Bürgermeisters sind keine ausreichenden Argumente, um das Verfahren nicht mehr zu betreiben. Der Bürgermeister hat ein Rechtsgutachten einzuholen, dem Rat zu berichten und den Rat entscheiden zu lassen, wie weiter vorgegangen werden soll.

3. Beispiel:  Die Aussage des Bürgermeisters, eine rechtlich abgesicherte Vertragsstrafe aus dem Durchführungsvertrag mit der „Schloss Heiligenhoven Bauherrenschaft“ nicht einfordern zu wollen (Niederschrift Gemeinderat vom 31.01.2023, Beantwortung zu TOP 2 durch BGM). Das Argument des Bürgermeisters, es sei „nicht verhältnismässig“ eine Strafe zu verlangen, ist die Meinung des Bürgermeisters, nicht des Gemeinderats. Der Bürgermeister hat die Entscheidung hierzu vom Rat einzuholen. Dieses dritte Vergehen des Bürgermeisters ist keine Bagatelle. Hier stellt sich der Bürgermeister über den Rat. Das ist nicht hinnehmbar.

 

Was den Haushalt 2023 betrifft, fällt auf, dass seit mindestens einem Jahr das „fehlende Personal“ eine immer größere Bedeutung in der politischen Argumentation der Verwaltung einnimmt. Im Rahmen der zulässigen Besoldung von Beschäftigten kann die Verwaltung keine geeigneten Stellennach- und Neubesetzungen erreichen. Das hat zur Folge, dass in Lindlar geplante Baumaßnahmen wegen fehlenden Personals monatelang unbearbeitet liegen bleiben bzw. sich deren Bearbeitung unverhältnismäßig verzögern. Die FDP stellt sich die Frage, ob durch eine Priorisierung der Aufgaben, deren Bearbeitung nicht optimiert werden könnte? Die von der CDU vorgeworfene „mangelnde Entscheidungsfreude“ in Sachen Neubaugebiete „An der Jugendherberge“ und „IP Klause, V“ ist deshalb eine dreiste Lüge, weil die Bearbeitung der Verwaltungsaufgaben nicht zu den Aufgaben des Rates oder der Fraktionen gehört.

Der Eindruck, dass die CDU die Niederlage der Kommunalwahl 2020 immer noch nicht verwunden hat, ist augenscheinlich. Dieses Verhalten ist in keiner Weise „bürgerfreundlich“.

Der HH-Plan 2023 ist seriös geplant. Bei den der Planung zugrundeliegenden Zahlen scheint an vielen Stellen die „Hoffnung die Mutter des Gedankens“ gewesen zu sein, den Haushalt unbedingt auszugleichen zu wollen und die Problemjahre bis 2026 „sehr positiv“ darstellen zu müssen.

Bitte vergessen Sie nicht, dass wir einen „Schattenhaushalt“ durch die CORONA- und die UKRAINE-Krise vor uns herschieben. Ab 2025 werden wir millionenschwere Abschreibungsbeträge im Haushalt zusätzlich abzudecken haben. Der Schuldenberg verursacht aber bereits heute Zinsaufwendungen. Wir erleben auch heute wieder, dass Gelder, die plötzlich das bereits geplante Budget wesentlich verbessern, nicht zur Erzielung eines Überschusses oder zur Schuldentilgung verwendet werden, sondern sofort wieder für parteipolitische Prestigeobjekte ausgegeben werden.

Wie bereits in der Vergangenheit üblich, werden auch heute wieder seitens der Verwaltung Hiobsbotschaften einfach ignoriert. 70 Jahre lang - unter der Alleinherrschaft der CDU – wurden Zukunftsängste ignoriert und wegdiskutiert. Reserven zu bilden und für die Zukunft Sicherungsmaßnahmen zu schaffen scheint für Lindlar aus Sicht der Verwaltung anscheinend nicht nötig zu sein. Das Ergebnis des Handlungswillens der Verwaltung ist u. E. nur so interpretierbar: „Wir planen und leben einfach zulasten der Zukunft unserer Kinder.“

 

Will die Bevölkerung Lindlars das?      NEIN.

 

Solange ein Haushaltsplan sich nicht mit der Konsolidierung des gewaltigen Schuldenbergs auseinandersetzt und keine konkreten Vorschläge zum wirklich gewollten Schuldenberg-Abbau beinhaltet, wird die FDP-Fraktion den Haushalten der Gemeinde nicht mehr zustimmen können. Das sage ich seit mittlerweile 2004 in den Haushaltsreden. Es handelts sich also nicht um eine Eintagsfliege und nicht um nie vorgetragene Argumente.

Die FDP ist der Meinung, dass nur der, der gestaltet, Einfluss auf die Zukunft nimmt. Wer verwaltet, reagiert nur auf die Entscheidungen Dritter, die Druck auf Lindlar ausüben. Der Verwalter ist der Getriebene, nicht der Bestimmende.

Wir dürfen nicht vergessen, dass nur die Kreativität neuer Ideen und neuer Technologien die Probleme, die in der Zukunft garantiert unsere Ziele beeinflussen werden, beheben können.

Darüber hinaus wird in Zukunft in Lindlar nichts mehr gehen, wenn wir keine Rücksicht  auf die Menschen, ihre Lebensqualität und auf unsere Natur nehmen.

„Denn wenn das letzte Blatt vom Baum gefallen ist …“ können wir nichts mehr reparieren.

Die FDP-Fraktion stimmt nicht für und auch nicht gegen den Haushalt. Die FDP enthält sich.

Lindlar, den 28. März 2023

Harald Friese Fraktionsvorsitzender

OBERVERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER KIPPT BERECHNUNGEN DER ABWASSERRGEBÜHREN; INSBESONDERE ABSCHREIBUNGEN VOM WIEDERBESCHAFFUNGSWERT UND ZU HOHE ZINSEN WERDEN MONIERT (keine Revision zugelassen)

 

am Dienstag, 17.5.2022, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster u.a. über die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei Abwassergebühren geurteilt. Diese sind in den letzten Jahren in NRW falsch berechnet worden. Gerne möchte ich Ihnen die Mitteilung des OVG NRW zu Ihrer Kenntnis geben:


Münster (dpa/lnw) - Ein Urteil mit Folgen - für Bürger und die Kommunen in NRW. Jahrelang wurden die Abwassergebühren aufgrund einer falschen Grundlage berechnet. Das hat Folgen - für Bürger und Kämmerer.

Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster in einem Musterverfahren entschieden. Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Urteil Folgen in Millionen-Höhe.

Geklagt hatte ein Grundstücksbesitzer in der Stadt Oer-Erkenschwick. Er wehrte sich gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017 über knapp 600 Euro. Der war rechtswidrig und um 18 Prozent zu hoch ausgefallen, wie das OVG jetzt urteilte. Direkt von dieser Entscheidung profitieren jetzt Bürger, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben.

Hausbesitzer und Mieter dürfen nach dem Urteil in den nächsten Jahren damit rechnen, dass ihre Gebührenbescheide oder Nebenkostenabrechnungen niedriger ausfallen, weil die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Berechnungen neu aufstellen müssen. In den städtischen Haushalten werden demnach Gebühren in Millionen-Höhe fehlen.

Der 9. Senat des OVG bemängelte gleich mehrere Punkte im Fall Oer-Erkenschwick, sieht eine Mitschuld aber auch bei der Politik. Im entsprechenden Gesetz des Landes fehle es an konkreten Vorgaben, an denen sich die Kommunen orientierten könnten. Laut OVG gebe es zum Beispiel in den neuen Bundesländern solche Vorgaben.

Das OVG kritisierte mehrere Punkte der bisherigen Berechnungspraxis: Die Stadt habe bei den Gebührenbescheiden die Abschreibungen und Zinsen so berechnet, dass diese die tatsächlichen Kosten für die Anlage wie die Abwasserrohre am Ende überschreiten. «Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind», erklärte das OVG und bezieht sich dabei auf die NRW-Gemeindeordnung.

Beim kalkulatorischen Zinssatz ging die Stadt vom Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre aus und setzte noch einen Aufschlag drauf. Das OVG dagegen sieht nur einen Zeitraum von 10 Jahren als begründbar an. Und so kamen die Richter nicht auf einen Zinssatz von 6,52 Prozent wie die Stadt, sondern nur noch auf 2,42 Prozent.

«Die Richter teilen voll und ganz unsere Auffassung», sagte der NRW-Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Rik Steinheuer, laut Mitteilung nach der Entscheidung. «Abwassergebühren sind dazu da, die kommunale Abwasserbeseitigung sicherzustellen - und nicht, auf Kosten der Gebührenzahler satte Gewinne abzuschöpfen», sagte Steinheuer. Der BdSt hatte das Verfahren von Anfang an begleitet und die Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, Widersprüche gegen ihre Bescheide einzulegen.

Das OVG änderte mit dem Urteil seine eigene langjährige Rechtsprechung. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte der Kläger aus Oer-Erkenschwick im Jahr 2020 noch keinen Erfolg.

Berufung zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu, dagegen kann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings sieht das OVG da kaum Erfolgsaussichten, weil kein Bundesrecht betroffen ist.

 

Vielen Dank, dass Sie uns gewählt haben !!!

Lieber Wählerinnen und Wähler (Landtagswahl NRW vom Sonntag, dem  15.05.2022),

 

erst einmal möchte ich Ihnen herzlich und persönlich für Ihre Stimmen danken, die Sie den Freien Demokraten, den Liberalen, zur Landtagswahl überlassen haben. Ihr Vertrauen ehrt uns und wir werden uns ungeachtet des Ergebnisses auch weiterhin für liberale Ideen und Gedanken einsetzen und stark machen, auch in Ihrem Namen.

Das Gute ist, wir sind im Landtag vertreten.

Auch wenn dieses Mal die Stimmung nicht so günstig für uns ausgefallen ist, weiß ich aus Erfahrung, dass die FDP in Zukunft auch wieder bessere Ergebnisse erhalten wird. Wir geben nicht auf, denn wir wissen, dass die Freiheit unser höchstes Gut ist.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund und uns gewogen.

Ihr

Harald Friese

Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender

der FDP Lindlar 

Lindlar erhält 170.130,74  Euro                               zur      Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine

 

Das Land NRW unterstützt die Kommunen bei der Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine. „Ich freue mich, dass Flüchtlings- und Familienminister Dr. Joachim Stamp sein von Beginn an klar kommuniziertes Versprechen einlöst: Das Land wird die vom Bund zugesagten Mittel eins zu eins an die Kommunen und damit auch Lindlar weiterleiten. Wir stehen in dieser besonderen Ausnahmesituation an der Seite der Kommunen im Land“, erklärt Ratsmitglied Steffen Mielke.

 

Die erste Tranche in Höhe von insgesamt 215,4 Millionen Euro erfolgt in dieser Woche. Zuvor wurde kommunalscharf die jeweilige tatsächliche Belastung abgefragt. Lindlar erhält in der ersten Tranche 170.130,74 Euro. „Unsere Kommunen werden mit der Aufnahme der geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Zusammen mit den Menschen wird auch in Lindlar Herausragendes geleistet: Hier wurden und werden schon mehr als 100 Menschen aus der Ukraine mit viel Engagement versorgt, untergebracht und integriert“, betont Erika Lob, sachkundige Bürgerin der FDP im Sozialausschuss.

 

Die Landesregierung verzichtet bei der Auszahlung auf ein komplexes Verwendungsnachweisverfahren. „Die Mittel werden unbürokratisch und in vollem Umfang der Hilfen des Bundes ausgezahlt. Das hilft Lindlar enorm, die Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu erfüllen. Während andere Bundesländer noch das Verfahren prüfen oder sogar planen, einen Eigenanteil abzuschöpfen, handelt Nordrhein-Westfalen schnell. Wir werden uns als Freie Demokraten weiter dafür einsetzen, dass das Land die Kommunen bestmöglich unterstützt“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Harald Friese.

 

Die zweite Tranche in Höhe von insgesamt 107,7 Millionen Euro wird im selben Verfahren Anfang Juni ausgezahlt. Die dritte Tranche nimmt belastungsbezogene Indikatoren in den Blick. Sie erfolgt folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

ANTRAG zur "Grundsteuererhebung" durch die Gemeinde Lindlar

I.              P r o b l e m d a r s t e l l u n g:

 

Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. Bisher gab es in NRW anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehrheit für die Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel. Stand heute käme in NRW damit ab dem Jahr 2025 das Scholz-Modell zum Tragen: Im Rahmen dieses Modells sollen die Verkehrswerte von Immobilen als Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sieben Jahre neu bewertet werden. Bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen wird das Scholz-Modell ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch die Kommunen aufgrund dieser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen führen. Einen dauerhaften Ausweg aus dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und Mietpreisniveaus bestimmt.

Darüber hinaus sieht das Scholz-Modell klageanfällige, politisch motivierte Steuerrabatte vor. Das gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen kommunalen Steuer. Beispielsweise würde der geplante Steuerrabatt für Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die Bewohnerinnen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Die Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der öffentlichen kommunalen Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die Menschen diese Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der Besitzstruktur ihrer bewohnten Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen - und bezahlen - sollten.

  

II.            Beschlussfassung 

Der Rat beschließt:

(1)  Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die Finanzierung und Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler Bedeutung.

(2)  Das Scholz-Modell würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkungen der Kommune bei steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter steigenden Grundsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht vertretbar ist.

 

Der Rat fordert den Bürgermeister der Gemeinde Lindlar auf, sich beim Land NRW

 

(3)  für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um auch in NRW ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen. Diese Anforderungen lassen sich am besten in einem flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es viele andere Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen (u. a. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden.

STRASSENAUSBAUBEITRÄGE für BürgerINNEN seit Beschluss des Landtags NRW vom 24.03.2022 rückwirkend ab 01.01.2020 kostenlos (ANTRAG DER FDP LANDTAGSFRAKTION)

Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat am 24.03.2022 auf Antrag der FDP Landtagsfraktion eine Änderung des Förderprogramms zu Strassenausbaubeiträgen beschlossen.

 

Die Änderung führt zu einer 100%igen Entlastung von Beiträgen. Nach Jahrzehnten ohne Anpassungen bei den Ausbaubeiträgen hat die FDP Landtagsfraktion  - nach einer Halbierung der Beiträge ab 2020 - zum zweiten Mal eine Entlastung in dieser Legislatur ermöglicht.

 

Die Entlastung wirkt sich ab 2020 rückwirkend auf alle Bescheide aus, die unter das

Förderprogramm fallen. Wer bereits hälftige Beiträge vom Land erstattet bekommen hat, erhält jetzt die 2. Hälfte auch noch vom Land zurück. Dafür werden bereits in den Haushalt 2022 eingestellte Mittel genutzt. Das Förderprogramm verfügt über den notwendigen finanziellen Speilraum. Auf diese Weise fliessen die bislang nicht genutzten Mittel nicht zurück in den Haushalt, sondern kommen den Menschen zu Gute, die ursprünglich von dem Programm profitieren sollten.

 

In einem weiteren Schritt wird die Landesregierung die Abschaffung der Strassenausbaubeiträge gesetzlich unter Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes regeln. Damit hat die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung beauftragt.

 

 

Vergabe der Grundstücke "AN DER JUGENDHERBERGE"

FDP solidarisiert sich mit der UKRAINE

CDU will die Vergaberichtlinien für Neubaugebiete in Lindlar unterwandern und wirft der FDP-Wortbruch vor

 

Auf der CDU-Website ist in einem Post vom 22.02.2022 zu lesen, dass es bei der Vergabe der Grundstücke „An der Jugendherberge“ fairer hätte zugehen müssen.

 

Richtig ist, dass die neue Vergaberichtlinie für Baugrundstücke - die im Übrigen von FDP, Grünen und der SPD eingebracht wurde - im Gemeinderat im Dezember letzten Jahres auch mit den Stimmen der CDU beschlossen wurde. Kernstück dieser Vergaberichtlinie ist ein transparentes Punktesystem, das bestimmte Kriterien bevorzugt. Dazu gehören u.a. insbesondere junge Familien aus der Region, denen so ermöglicht wird Wohneigentum zu erwerben.

 

 

 

Davon will die CDU bei der Vergabe der Grundstücke „An der Jugendherberge jetzt aber nichts mehr wissen! Stattdessen sollen die Grundstücke nach einer Interessenten-Liste vergeben werden.

 

Dazu schreibt die CDU weiter: „Bis heute bleiben die Ampelfraktionen den Beweis dafür schuldig, dass die bisherige Liste ungerecht oder unstimmig ist“.

 

Das ist allerdings zutreffend, denn diese Liste wurde von der CDU ins Leben gerufen und ist unseres Wissens nach niemandem außerhalb der CDU jemals kenntlich gemacht worden, noch wurde das Führen dieser Liste vom Gemeinderat jemals beschlossen. Weiterhin ist unklar wie potenzielle Interessenten hätten von dieser Liste erfahren können, bzw. wie die Interessenten auf der Liste davon erfahren haben. Ebenso ungeklärt ist welcher Anspruch aus einem Listenplatz hervorgehen soll.

 

Wir müssen also davon ausgehen, dass diese Liste keine objektiven Qualitätsanforderungen erfüllen kann.

 

 

 

Trotzdem erkennen wir an, dass sich Interessenten in gutem Glauben auf diese Liste haben setzen lassen und nun eine Erwartungshaltung an eine faire Vergabe haben. Deshalb haben wir zugesagt die Liste zu berücksichtigen.

 

 

 

Dem haben wir insoweit Rechnung getragen, dass die ersten 57 Listenplätze (es gibt 57 Grundstücke von der Gemeinde zu vergeben) einen Punktebonus in Höhe von 50% erhalten. Das bewirkt, dass Listenplatzinhaber, die nach dem Punktesystem gleichgestellt wären, einen deutlichen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern haben, die nicht auf der Liste eingetragen sind. Das Verfahren ist transparent und hält die Regeln der Fairness und der Vergaberichtlinie ein.

 

Von einem „Wortbruch“ kann also keinesfalls die Rede sein

 

 

 

Es bleibt festzuhalten, dass sich die CDU von den Schatten ihrer Vergangenheit offensichtlich noch nicht gelöst hat und manipulativ und polemisierend versucht Stimmung zu machen. Das macht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht leicht und ist nicht im Sinne von Lindlar.

 

Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

 

Am 11. Februar fand die Mitgliederversammlung des OV Lindlar „Im Alten Wasserwerk“ (Rathaus Lindlar) statt.

 

Steffen Mielke verabschiedete sich leider als Vorsitzender, weil er wegen der beruflichen und ehrenamtlichen Belastung Prioritäten setzen musste. Das nahm der Vorstand zur Kenntnis und wählte Steffen Mielke als Beisitzer in den Vorstand.

 

Harald Friese wurde zum neuen Vorsitzenden, Erika Lob wurde im Amt als stellv. Vorsitzende bestätigt und Thomas Abelen weiterhin zum Schatzmeister gewählt.

 

Als Beisitzer wurden nominiert:

 

Werner Lob, Klaus-Peter Kruse, Steffen Mielke und Sven Woelki.

 

Stellungnahme zum Haushaltsplan der Gemeinde Lindlar

 Sehr verehrte Lindlarerinnen und Lindlarer,

 sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung,

 sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. L u d w i g,

 liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit der Kommunalwahl 2020 hat sich einiges in Lindlar verändert.

 

 Zur Erinnerung: der Haushalt 2021, dem von der FDP richtigerweise zugestimmt wurde, wird um ca. 3,0 Mio € besser ausfallen, als geplant und verabschiedet. Das ist den höheren Gewerbesteuereinnahmen zu verdanken. Die Gemeinde Lindlar wird statt der geplanten 5 MIO € nur ca. 2,0 MIO € in die „COVID19-Rückstellung“ einstellen, die das Land NRW vorgeschrieben und ab 2024 über 50 Jahre jährlich linear abschreiben lässt.

 

Mit der Zustimmung zum Haushaltsplan 2021 unterstützt die FDP die gemeindliche Selbstbestimmung. Die FDP wird nach 2021 auch 2022 die Selbständigkeit der Gemeinde unterstützen und absichern.

 

Die FDP wird dem Haushalt 2022 zustimmen, weil die Gemeinde in 2022 einen Überschuss erwirtschaftet. Zwar ist zu bemängeln, dass sich die Verwaltung wieder nicht um die Vorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt und deren Einsparvorschläge kümmert. Man ist dadurch sehr schnell verführt, den Gedanken nachzugeben, dass die Verwaltung nicht sonderlich interessiert ist, die Rechte der „lästigen“ Bürgerinnen und Bürger zu würdigen.

 

Trotzdem ist die FDP aber für den Haushalt 2022, weil die von der FDP mitgeplanten, mitreparierten und gestalteten Neubauvorhaben „An der Jugendherberge“, „Kischbäumchen“, „Altenlinde“, Altenlinder Feld“ und „Rheinstrasse“ endlich Entlastungen für den Wohnungsmarkt und den Wohneigentumsmarkt in Lindlar für die Bevölkerung bringen werden.

 

Das IP Klause-Vorhaben und die Planungen zum Wohngebiet „An der Jugendherberge“, die die CDU bis vor einem Jahr noch mit ihrer Allmachtplanung gegen den erklärten Willen der Lindlarer Bürgerinnen und Bürger versuchte durchzudrücken, bestachen durch schlichte Planungen und durch u. a. die Zerstörung einer teuren Strasse und durch eine klimaverleugnende und umweltfeindliche Gestaltung der Baugebiete.

 

Durch die Zusammenarbeit der FDP mit SPD und Grünen versuchen wir diese Planungen wieder in Ordnung zu bringen. Das bedarf aber Zeit. Gutachten zu Starkregenereignissen und zu der Verkehrsproblematik sind in Arbeit. Danach werden wir mit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern über die Planungen diskutieren.

 

Die steigenden Kosten der Grundstücke und deren Erschließung sind Gegenargumente, die bereits vorgetragen werden.

 

Die FDP erwidert:       Wären die Planungen zu den Vorhaben „Zur Jugendherberge“ und „KLAUSE V“ seitens der CDU bürger- und firmenfreundlicher durchdacht, und wäre schneller den Anregungen der Menschen gefolgt worden, dann wären die Bauvorhaben jetzt schon entscheidungsreif und die Kosten der Verzögerung und der Umplanung wären nicht angefallen.

 

Das jetzt erst die Planungen auch für bezahlbaren Wohnraum aufgegriffen werden, ist erfreulich und dem Willen der Wählerinnen und Wähler sowie den drei Fraktionen SPD, Grünen und der FDP zu verdanken.

 

Die beschriebenen Vorhaben dienen Lindlar. Die Modernisierungen und die Investitionen in Bauvorhaben, Schulgebäude (Bildung) und in ein neues Feuerwehrgerätehaus in Frielingsdorf/Scheel sind nur möglich, wenn Lindlar durch die politisch verabschiedeten Haushalte handlungsfähig und somit selbstbestimmt bleibt.

 

Wir stimmen dem Haushalt 2022 zu, um zu verhindern, dass die freie Entscheidung der Lindlarerinnen und Lindlarer durch die Fremdbestimmung des Regierungspräsidenten Köln abgelöst wird.

 

Wir stimmen dem Haushalt 2022 zu, damit Lindlar selbst bestimmt, wie und was in Lindlar gestaltet werden soll. Das kann aus Kölner Sicht niemand so beurteilen, wie wir als Lindlarerinnen und Lindlarer.

 

Wir stimmen dem Haushalt 2022 zu, weil wir Verantwortung für die FREIHEIT der Lindlarerinnen und Lindlarer sowie das Gemeinwohl unserer Gemeinde übernehmen.

 

Die FDP möchte durch die Zustimmung zum Haushalt 2022 erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt schon das zweite Jahr in Folge selbstbestimmt handeln können und eine zuversichtliche Prognose für die Zukunft erhalten. Das schafft Sicherheit.

 

 

Würde der Haushalt 2022 so nicht genehmigt werden, stünde der Gestaltungswille der Gemeinde zur Disposition. Das würde sich verheerend auf uns Bürgerinnen und Bürger und auch auf das ansässige Gewerbe und die Arbeitsplätze auswirken.

 

Wir möchten ein ökologisch zukunftsweisendes Gewerbegebiet KLAUSE V zu vertretbaren,  marktüblichen Grundstückspreisen schnellstens ermöglichen. Dass zur Zeit die Grundstückspreise explodieren, ist den Spekulanten und der riesigen Baulandnachfrage geschuldet.

 

Lindlar braucht kein kleinkariertes Denken und Handeln. Lindlar braucht unbürokratisches schnelles überlegtes Handeln, dass die Fehler der Vergangenheit korrigiert und für die nächsten Jahrzehnte Entwicklungen ermöglicht.

 

Ich fordere die anderen Parteien dazu auf, an der Sanierung der Gemeinde und deren Finanzen durch die Genehmigung des Haushalts 2022 konstruktiv mitzuwirken.

 

Lindlar, den 15. Dezember 2021

 

Harald Friese

FDP Fraktion im Rat der Gemeinde Lindlar

 

Antrag an den Betriebsausschuss Wasser und Abwasser             07. Mai 2021

Abwasserkanalisation in Linde  

 

Bitte an die Verwaltung die Kanalisation im Gebiet Linde zu prüfen und folgende Fragen zu beantworten:

1.      Wie ist der Istzustand des Abwassersystems?

2.      Wieviel Abwasser (Wohneinheiten neu) kann der vorhandene Kanal noch aufnehmen?

3.      Ist das Klärwerk Linde-Bruch für diese zusätzliche Menge ausgelegt bzw. welche Kapazität hätte das Klärwerk noch?

4.      Liegt der Abwasserkanal so, dass er für die Benutzung der im B-Plan vorhandenen Bauplätze erreichbar ist?

5.      Gibt es Alternativlösungen für die Abwassereinleitung, die bisher zur Pumpstation Müllers-Ommer fliessen, um von dort hochgepumpt und dann zum Klärwerk weitergeleitet zu werden?

 

Begründung:

 

Um Neubauvorhaben (z. B. Senioren WG´s) in Linde planen bzw. umsetzten zu können, muss die Abwasserproblematik, die bisher immer als ungelöst dargestellt wurde, thematisiert bzw. bearbeitet werden. Der Aufwand einer Anpassung ist klären. Wir bitten die Verwaltung, die Überlegungen und Antworten in der nächsten Sizung des BA Wasser + Abwasser vorzutragen.

 

ANTRAG an den Klima + Umweltausschuss    05. Mai 2021

Zukünftiger Umgang mit Gärten und Vorgärten bei Neubauten in Lindlar

 

1.     alle zukünftigen Bebauungspläne / Bauvorhaben für Baulückenschließungen und Umbauten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Lindlar werden so gefasst, dass Gärten und Vorgärten zu begrünen und wasserdurchlässig zu gestalten sind. Wir verweisen auf den Artikel in der BLZ vom 29. April 2021 auf Seite 29 und auf 2019.11.14 Leitfaden-E Vorgartengestaltung.pdf [ikbaunrw.de].

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

2a.       bei Neubauvorhaben jeglicher Art die Begrünung und eine minimale Bodenversiegelung in den Bausatzungen festzusetzen

2b.       Flächen, die sich in Gemeindeeigentum befinden, Versiegelungen zu beseitigen und für eine entsprechende Begrünung Sorge zu tragen (z. B. Parkplätze, Verkehrsinseln etc.)

 

BEGRÜNDUNG:

Das Insektensterben und der Rückgang der biologischen Vielfalt ist hinlänglich bekannt.

Eine hohe Artenvielfalt ist wünschenswert.

Über die Hälfte der Wildbienen in Deutschland stehen auf der Liste der vom Aussterben bedrohten Arten. Gründe sind ausgeräumte Landschaften ohne Hecken und ohne Wildblumen.

Vorgärten können als Einzelbiotop und in großer Vielzahl einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Arten und Artenvielfalt leisten.

Der Klimawandel führt nicht nur zu mehr Hitzetagen und längeren Dürrephasen, sondern auch zum gehäuft auftretendem Starkregen. Vorgärten können einen Teil der Wassermassen aufnehmen und in ihrer Gesamtheit Schäden abmildern. Wasser wird verzögert in den Grundwasserspeicher und seinen für das Pflanzenwachstum wichtigen Kapillarsaum abgegeben.

Das Gemeindeentwicklungskonzept sieht eine Begrünung von Lindlar vor. Mit bepflanzten Vorgärten und Gärten könnte ein Anfang gemacht werden.

Der Verlust der Biodiversität, die Absenkung des Grundwassers sowie Starkregenereignisse sind für die Gemeinwesen so einschneidend zu erwartende Ereignisse und Gefährdungen, dass eine Begrünung und Wasserdurchlässigkeit empfehlenswert und dringend geboten erscheint. Deshalb sollte die Begrünung in Bebaungsplänen verpflichtend festgelegt werden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat hierzu einen Leitfaden mit dem Titel „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten. Baurechtliche Instrumente und praktische Beispiele“ herausgegeben, der unter

 

2019.11.14 Leitfaden-E Vorgartengestaltung.pdf [ikbaunrw.de]

 

nachgelesen werden kann.

Rede zum Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Lindlar

 

Nach einer über 70jährigen Alleinherrschaft der CDU haben die drei Parteien SPD, Grüne und FDP von den Bewohnerinnen und Bewohnern Lindlars die Möglichkeit erhalten, Themen anders und mehrheitlich neu zu betrachten und ggf. auch zu entscheiden.

 

Die CDU hinterlässt einen maroden Gemeindehaushalt, der keinen Spielraum für Investitionen und konsumtive Ausgaben neben den Pflichtaufgaben mehr lässt. Die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger ist bei der Wahl dementsprechend ausgefallen. Bauvorhaben in „Altenlinde“ und „An der Jugendherberge“ haben die drei anderen Fraktionen bereits nachgebessert bzw. werden diese sozial ausgewogener gestalten.

 

Die „KLAUSE V“ wird momentan gerade von den „Borkenkäferschäden“ entbaumt. Nicht nur in der KLAUSE sieht das furchtbar aus und hat mit dem, was wir Bürger und Bürgerinnen eigentlich vom grünen waldreichen Lindlar erwarten, kaum noch etwas zu tun. Der Klimawandel kann nicht mehr geleugnet werden.

 

In diesem Sinne wird sich die FDP auf die Lösung der drängendsten Probleme fokussieren:

 

Umwelt-, Klimaschutz und bürgerverträgliche Ökonomie

 

Die FDP hat allerdings für 2021 dem Klimaschutzbudget nicht zugestimmt, weil es Aufgaben zu bewältigen gilt, die im Klimabereich erst in 2022 angepackt werden können.

 

Das tragen die Grünen mit.

 

 Der Haushalt 2021 wird trotz vieler Vorschläge nur dann auszugleichen sein, wenn die Grundsteuer B empfindlich angehoben wird. Ein Ergebnis u. a. der Pandemie. Die Gemeinde Lindlar darf, weil das Land NRW die Verluste aus der Flüchtlingsunterstützung und der Pandemiekrise nicht voll erstattet, über 5 Millionen €uro in eine „Sonderrückstellung“ verstecken, die ab 2024 über 50 Jahre jährlich zu über 100.000 € abgeschrieben wird und die zukünftigen Haushalte 50 Jahre lang belastet.

 

Da suchen die Verwaltung und die Politik Kleingeld, zur Verbesserung des Haushalts, und vom BUND und LAND bekommen wir über 5 Millionen CORONA-Schulden geschenkt.

 

Warum empfiehlt die FDP keine Erhöhung der Gewerbesteuern? Firmen, die keine Gewerbesteuer wegen Corona zahlen können, werden doch von einer Erhöhung nicht getroffen?

 

Die FDP sieht die geplante Gewerbesteuer für 2021 kritisch. Wenn die Einnahmen nicht realisierbar sind, wird die Grundsteuer B auch im Jahr 2022 zu erhöhen sein. Bei gelockerten CORONA Vorschriften, explodierenden Inzidenzzahlen, nicht erfolgenden Impfungen, nicht vorhandenen Impfstoffen usw. usw. steht zu befürchten, dass das Jahr 2021 vielleicht das letzte selbstbestimmte Jahr der Gemeinde Lindlar sein könnte.

 

Mit der Zustimmung zum Haushaltsplan 2021 ermöglicht die FDP evtl. den letzten selbstbestimmten Haushalt für Jahre!!??

 

 Das Ende der DEMOKRATIE?

 

 Es besteht die Gefahr, dass das Land NRW einen „Sparkommissar“ nach Lindlar schicken wird, der anstelle des Bürgermeisters und des Gemeinderats allein – ohne eine Möglichkeit des Widerspruchs – alles tun wird, was ihm gefällt. Egal ob wir Bürgerinnen und Bürger das möchten. Nicht auszudenken, was sich diese Person alles einfallen lassen könnte.

 

Die Unfähigkeit der Bundesregierung, Impfstoffe in ausreichender Zahl zu sichern, zu beschaffen und schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen, ist an Impertinenz nicht zu überbieten. Geschäftemacher, die sich in den Bundestag haben wählen lassen, handeln in unverantwortlichem Umfang in die eigene Tasche und die Normalmenschen müssen alles doppelt und dreifach aushalten und zahlen. Das Desaster mit den Tests ist der Beweis, dass die Bundesregierung undemokratisch vollkommen die Übersicht verloren hat und nur noch hektisch operiert. Niemand versteht, warum das in Deutschland nicht klappt.

 

Deshalb wird die FDP versuchen, die Steigerungen der Grundsteuer B  -  die besonders die sozial Schwachen, Kinder und Jugendlichen, Flüchtlinge und Rentner treffen wird  -  zu mindern. Wir werden den Gewinnausschüttungen aus den Tochtergesellschaften BGW und SFL zustimmen, um dies dadurch zu erreichen.

 

Warum handelt die FDP so?

 

Ganz einfach, wenn die Betroffenen keine Möglichkeit haben, die Erhöhungen zu schultern, werden sie von der Möglichkeit der Sozialhilfe Gebrauch machen. Dann verlagert sich das Defizit der Gemeinde nur, das Geld kommt nicht in die Kasse der Gemeinde. Die gezahlte Sozialhilfe vergrößert das Finanzloch. Die Menschen zahlen damit die Grundsteuererhöhung, aber das Loch bleibt. Wie soll es gestopft werden?

 

Dieses Desaster ist die Folge der jahrzehntelangen unkontrollierten Ausgabenpolitik der alleinregierenden CDU. Die FDP hat immer darauf hingewiesen, dass so etwas passieren kann. Dass die Gemeinde durch eine Pandemie handlungsunfähig werden könnte, das hat niemand  vorhergesehen. Aber das Ergebnis bleibt das Gleiche.

 

Die FDP stimmt dem Haushalt 2021 zu.

 

Obwohl der Bürgermeister, der den Entwurf des Haushalts zu erarbeiten hat, keinerlei Vorschlag zur Einsparung in freiwilligen Bereichen unterbreitet hat, sehen wir uns veranlasst, den Haushalt mitzutragen.

 

Die FDP hofft, dadurch wenigstens noch ein Jahr Spielraum zu haben, in dem wir LindlarerINNEN noch selbstbestimmt handeln können, um das Schlimmste abzuwenden.

 

Wenn der Haushalt so nicht genehmigt wird, steht der Sparkommissar für viele Jahre vor der Tür und wird entscheiden, was er will. Das Ergebnis wird nicht im Sinne von uns LINDLARERNinnen sein.

 

Die FDP will Lindlar vor dem Sparkommissar bewahren.

 

Lindlar hat keinen Platz mehr für kleinkariertes Denken und Handeln.

 

Ich fordere die anderen Parteien dazu auf, an der Sanierung der Gemeindefinanzen durch die Genehmigung des Haushalts konstruktiv mitzuwirken.

 

Lindlar, den 24. März 2021

Harald Friese

FDP Fraktion im Rat der Gemeinde Lindlar

Mehr Bildungsgerechtigkeit durch „Extra Zeit zum Lernen“

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 36 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Programms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zur Verfügung. Die unlängst vom Schulministerium veröffentlichten Förderrichtlinien ermöglichen eine weitere zeitliche Flexibilisierung und erweitern den Kreis der möglichen Anbieter der Angebote.

 

 

 

„Die vergangenen Wochen des Distanzlernens waren eine große Herausforderung für alle Beteiligten – insbesondere für diejenigen, die zu Hause keine optimalen Lernbedingungen vorfinden. Mit außerschulischen Betreuungs- und Bildungsangeboten können Schülerinnen und Schüler in Lindlar Bildungslücken gezielt und individuell schließen“, sagt Harald Friese (FDP).

 

 

 

Die Anträge können ab sofort bei den Bezirksregierungen von privaten oder öffentlichen Trägern gestellt werden. Durch die schnelle Umsetzung und Konkretisierung der Landesregierung können erste Programme bereits vor oder in den Osterferien stattfinden. Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum Ende des Sommers 2022 vorgesehen. Die Landesregierung geht besonders bedacht mit der aktuellen Situation um. So können die außerschulischen Bildungsangebote auch mit guten Distanzlernkonzepten angeboten werden, falls das Infektionsgeschehen vor Ort phasenweise keine Präsenzangebote zulässt. Das bietet eine langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten.

 

 

 

Die Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der „Extra-Zeit zum Lernen“ soll allen Schülerinnen und Schülern aus allen Jahrgangsstufen und Schulformen zugutekommen. Für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf, also Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder geistigen Schwerbehinderungen, können darüber hinaus auch individuelle Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld stattfinden. Die Konkretisierung der Förderrichtlinien macht deutlich, dass es sich dabei nicht nur um Ferienprogramme handeln kann, sondern auch um Angebote im Nachmittagsbereich oder am Wochenende.

 

 

 

„Nun sind die privaten und öffentlichen Träger in [Kommune XY] gefragt! Wir dürfen keine Zeit verlieren, um den Schülerinnen und Schüler zahlreiche Angebote zu machen und ihre Bildungschancen zu stärken“, so Harald Friese.

 

Antrag der FDP: OGS Beiträge während Pandemie für nicht teilnehmende Kinder nicht erheben

 

Antrag der FDP Fraktion an den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Lindlar am 17. März 2021                                                   OGS Beiträge

 

Junge Menschen, die sich heute für Kinder entscheiden, haben diverse Zielkonflikte zu bewältigen. Kinder fordern über einen langen Zeitraum die elterliche Zeit. Moderne Frauen wollen Kinder und eine eigene Karriere. Frauen und Männer müssen sich die Arbeit der Karriere und zuhause teilen. Das Einkommen der Familie soll den sozialen Status absichern.

 

Die frühe Sozialisation der Kinder in Kindergarten und Schule (OGS) gehört heute zum Selbstverständnis der Eltern.

 

Wenn wie jetzt eine Pandemie es erfordert, dass Kinder möglichst viel zuhause und nicht in der Schule (z. B. OGS) beaufsichtigt werden, wird das Gleichgewicht der elterlichen Entscheidungskompromisse erheblich beeinflusst. Ein/beide Elternteil(e)(e) müssen [entgegen der vereinbarten Arbeitsteilung] zuhause bleiben, obwohl sie den Spagat zwischen Karriere und Beruf gut dosiert gestaltet haben. Die Sicherheit der Kinder geht vor. Dazu sind Eltern natürlich bereit.

 

Aber die Kosten der OGS sind weiter zu zahlen, obwohl das Kind die Leistungen der OGS jetzt nicht in Anspruch nimmt.

 

Doppelt bestraft.

 

Das kann nicht richtig sein.

 

 

 

ANTRAG:

 

Die FDP beantragt deshalb, dass für die Kinder, die im Offenen Ganztag angemeldet sind und wegen COVID19 z. Zt. die OGS nicht besuchen oder nach der Schule zuhause aus VORSICHT ihre Zeit verbringen, keine OGS Beiträge zu zahlen sind.

 

Die Gemeinde trägt diesen Einnahmeausfall, bis die Kinder wieder sorgenfrei in der OGS untergebracht werden können. Der Einnahmenausfall der Gemeinde wird durch eine Gewinnausschüttung aus der SFL GmbH an die Gemeinde gedeckt.

 

FDP für mehr Radwegeverbindungen zu Nachbargemeinden

Die FDP-Fraktion hat eine Prüfung beantragt, ob über das Förderprogramm „Stadt und Land“, sichere Radwegverbindung von Lindlar und Frielingsdorf zum Gewerbegebiet Klause errichtet werden können. Denkbar sind aus Sicht der FDP-Fraktion auch interkommunale Radwege zwischen Engelskirchen und der Klause oder zwischen Frielingsdorf und Engelskirchen, insbesondere bis zum Bahnhof, um dort die RB 25 zu erreichen. Die FDP-Fraktion bleibt aber auch für andere Streckenvorschläge offen.

„Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt den Ländern durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen (2020 bis Ende 2023) für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von bis zu 90% in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zur Verfügung. Die Bundesländer tragen dafür Sorge, dass die Gemeinden lediglich einen angemessen Eigenanteil an den Baumaßnahmen tragen.“ erklärt Thomas Abelen, sachkundiger Bürger der FDP-Fraktion.

Rosi Wendeler, sachkundige Bürgerin der FDP-Fraktion im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, ergänzt: „Eine deutliche Verlagerung vom Kfz auf das Fahrrad, insbesondere der Verkehre bis zu rund 15 km, fördert die Luftreinhaltung und den Lärmschutz, trägt signifikant zum Klimaschutz bei und schützt damit die Umwelt.“

Antrag an den Gemeinderat                                                  "Chancen für zusätzliche Förderung der Schülerinnen und Schüler nutzen"

 

Die Freien Demokraten rufen dazu auf, die für die zusätzliche Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellten Mittel zu beantragen und die vielfältigen Möglichkeiten der vier unterschiedlichen Förderprogramme bestmöglich zu nutzen.

Diese weiteren außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote eröffnen einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern große Chancen für eine zusätzliche Förderung. Durch die flexible Ausgestaltung der Programme können nicht nur negative Folgen der Corona-Zeit abgemildert, sondern auch die individuellen Chancen gestärkt werden.
Die NRW-Landesregierung hatte vor den Sommerferien beschlossen, den Kommunen bzw. Schulträgern zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für die Organisation und Durchführung von Ferienangeboten bereitzustellen. Nun steht fest, dass weitere Förderangebote bis Ende des Jahres fortgeführt werden sollen. Die Freien Demokraten begrüßen diese Entscheidung sowie die Ausweitung der Angebote.
Um noch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen, wurden die Programme noch flexibler gestaltet, der Kreis möglicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer erweitert und die Zahl der Einzelprogramme erhöht. Von dieser Initiative können auch eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen in Lindlar profitieren.

Zusätzliche Förderangebote der Landesregierung in Lindlar realisieren

 

Beschlussvorschlag:
Herr Bürgermeister Dr. Ludwig wird gebeten, die vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ab Oktober 2020 zur Verfügung stehenden Mittel für die insgesamt vier NRW-Förderprogramme für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zu prüfen, zu beantragen und entsprechende Angebote in Lindlar zu schaffen.

Begründung:
Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, den Kommunen bzw. Schulträgern finanzielle Mittel für die Organisation und Durchführung von vier zusätzlichen Förderangeboten bereitzustellen. Die bisherigen Programme, die insbesondere die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abmildern sollten, werden flexibler gestaltet und die Zielgruppen erweitert. Die Programme sollen ab Oktober 2020 angeboten werden. Vorgesehen sind Angebote in den Herbstferien, an Wochenenden und an Nachmittagen.

 

FDP Lindlar begrüßt die SICHERUNG der Schulsozialarbeit durch die NRW Landesregierung

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat vor einigen Tagen erklärt, dass die Fortsetzung der Schulsozialarbeit nun feststeht, weil die Landesregierung Angebote und Beschäftigungsmöglichkeiten dauerhaft sichert.
„Nach vielen Jahren der Unsicherheit unter Rot-Grün sorgt Schwarz-Gelb nun für Sicherheit und Verlässlichkeit. Das ist eine gute Nachricht für die Chancengerechtigkeit in unserem Land und für die Schülerinnen und Schüler und ihre Familien. Sie haben durch die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch die Landesregierung nun die Gewissheit, dass sie sich weiter auf dieses wichtige Angebot verlassen können:“  
Die Entscheidung der Landesregierung bedeutet eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit durch Landesmittel. Im Jahr 2020 flossen dafür 429:288 Euro AN DEN Oberbergischen Kreis.
So wird die Sicherheit geschaffen, das bestehende, bisher bis Ende 2020 befristete Angebote aufrechterhalten werden können. Dies war den Freien Demokraten ein besonderes Anliegen, für das sie sich innerhalb der Landesregierung mit großem Nachdruck eingesetzt haben.
„Diese wichtige Entscheidung der NRW-Koalition und des Ministeriums für Schule und Bildung schafft nun Planungssicherheit. Das ist wichtig, damit der Fokus auch weiterhin voll auf die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern gerichtet sein kann“, Harald Friese (FDP Fraktionsvorsitzender).

INTERNET - BREITBANDAUSBAU a la LINDLAR

Schon vor etwa 5 Jahren begann das Projekt Breitbandausbau für Lindlar. Wie ist der aktuelle Stand? Sind alle Lindlarer Haushalte inzwischen ausreichend versorgt? Leider nicht. Nicht nur, dass sich das Projekt um mehr als ein Jahr verzögert hat und ein Ende immer noch nicht absehbar ist. Vielmehr sind die damals propagierten 50Mbit aus heutiger Sicht eine Katastrophe. Gerade in Corona-Zeiten arbeiten immer mehr Berufstätige im Home-Office, die Kinder lernen digital. Da reichen heute schon die 50Mbit nicht mehr aus.

Der sachkundige Bürger der FDP Reiner Eschbach erklärt: "Wie es besser geht, zeigen uns einmal mehr die Nachbar-Kommunen. Wipperfürth und Hückeswagen haben mehr als 20 Mio. € beantragt und auch bewilligt bekommen und setzen zu 100% auf Glasfaser-Ausbau. Nümbrecht baut sogar für knapp 30 Mio. € ein komplett neues Glasfaser-Netz. Lindlar hat lediglich gut 3 Mio. € aus den prall gefüllten Fördertöpfen abgerufen mit der Konsequenz, dass sich die Mehrheit der Haushalte weiterhin mit der überholten Kupfertechnik begnügen muss. Lindlar steht damit weiterhin am Tabellenende im Oberbergischen Kreis."

Wie lautet der Slogan auf den Wahlplakaten der CDU? Opposition ist einfach. Heißt also: Regieren ist schwer, für die CDU wohl zu schwer. Sie können das am 13. September ändern.

Wieviel selbstverständlicher ist durch Corona unser aller Umgang mit Technik geworden. Onlinekonferenzen gehören als fester Bestandteil auch zur ehrenamtlichen Parteiarbeit dazu. In Lindlar gab es am 30.08.2020 eine Onlinekonferenz mit allen Spitzenkandidaten für den Lindlarer Rat. Für uns nahm unser Fraktionsvorsitzender Harald Friese teil. Eine tolle Idee des Runden Tischs für Frieden und Gerechtigkeit Lindlar. Leider ist aber die INTERNET Infrastruktur in Lindlar unterirdisch.

Keine weiteren Steuererhöhungen in Lindlar. Grund- und Gewerbesteuer sind hoch genug. Trotzdem ist die Gemeindekasse leer und die Verschuldung hoch. Steuersenkungen sind derzeit reine Utopie. Aber jeder muss mit dem Geld auskommen, das er hat. Das erwarten wir auch von der Gemeindeverwaltung.

Oberbergischer Kreis profitiert vom Landesprogramm                                                         "Kinderstark"

Mit dem neuen Förderprogramm "Kinderstark - NRW schafft Chancen" von Familienminister Joachim Stamp in Höhe von 14,3 Millionen Euro will das Land Kinderarmut bekämpfen und Prävention stärken. Auf Antrag können die Jugendämter im Oberbergischen Kreis in diesem Jahr bis zu 163.728 Euro für die Stärkung von Präventionsketten erhalten. "Die FDP hält Wort und setzt sich für beste Chancen für alle Kinder ein. Für die Akteure hier vor Ort ist das Programm eine große Unterstützung ihrer Arbeit", sagt der FDP-Landtagsabgeordnete Freynick.
Mit "kinderstark" fördert das Land den Aufbau und die Stärkung kommunaler Präventionsketten, die Kinder, Jugendliche und Familien von der Schwangerschaft bis zum Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. "Mit den Fördermitteln können wir im Oberbergischen Kreis die engere Vernetzung von Jugendhilfe, Schule, Gesundheit, Sport, Soziales und Teilhabe sowie Stadtentwicklung finanziell unterstützen, um stabile Rahmenbedingungen für das gemeinsame und gerechte Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher sozialer Herkunft zu schaffen", erklärt Jörn Freynick.
Das Programm sieht auch eine Ausweitung der erfolgreichen Präventionsarbeit von Familienzentren vor. Bisher ist die Arbeit auf Kindertageseinrichtungen begrenzt. Künftig sollen auch Familien mit Grundschulkindern im Rahmen von Familiengrundschulzentren unterstützt werden können.
Darüber hinaus können mit dem „kinderstark“-Förderprogramm sogenannte Lotsendienste in Geburtskliniken, bei Kinderärzten und in gynäkologischen Arztpraxen gefördert werden. Diese regelmäßigen Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Familien können bei Bedarf auf weitere Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote verweisen. Auch kommunale Familienbüros spielen als zentrale Ansprechpartner eine wichtige Rolle. Sie können Informationen zu Gesundheitsversorgung, Familienbildung, Kindertagesbetreuung und finanzieller Absicherung aus einer Hand bereitstellen.
"Mit der zusätzlichen finanziellen Unterstützung des Landes können wir nun im Oberbergischen Kreis alle Kräfte bündeln, um Kinderarmut zu bekämpfen, Chancengerechtigkeit herzustellen und einen Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen", sagt Freynick.

 

So viele Fehler: Die dörfliche Alleinlage von Böhl und Altenrath wird zerstört. Es wird ein Verkehrschaos in Kauf genommen, insbesondere für die "Vogelsiedlung", die Talstraße und entlang unserer weiterführenden Schulen. Es entsteht kein einziges Mehrfamilienhaus mit bezahlbarem Wohnraum. Die geplanten Einfamilienhäuser werden in ihrer Gestaltung über Gebühr reglementiert. Eine bestehende Straße wird geopfert. Das Baugebiet blockiert die einzig mögliche Trasse einer Umgehungsstraße für Lindlar, der Verkehr der Zukunft wird uns strafen.

Klause V,   Werner  L o b   und der Klimawandel

Manche planen ein Industriegebiet, ohne alle erforderlichen Grundstücke zu besitzen. Andere rühmen sich, Klause V verhindert zu haben. Tatsächlich ist es Werner Lob, der sich weigert, seinen Wald zu verkaufen und dadurch das zu große, am tatsächlichen Bedarf vorbei geplante Industriegebiet mit seinen Eingriffen in die Topografie und die Natur bisher verhindert hat.

 

Bei der FDP Lindlar sind wir stolz und froh, Werner Lob als Mitglied zu haben. Genau wie er haben wir verstanden, dass die Welt Bäume zum Stoppen des Klimawandels und zum Überleben braucht. Auch in Lindlar. Deshalb stellen wir uns gegen die Ausbaupläne aus dem letzten Jahrhundert, die inzwischen aus der Zeit gefallen sind.

 

Ginge es nach der FDP Lindlar, wäre der unabweisbare, aber viel geringere Erweiterungsbedarf ortsansässiger Unternehmen längst gedeckt. CDU und Bürgermeister wollten aber immer den „großen Wurf“. Nun stehen sie vor einem Scherbenhaufen, wirtschaftlich und ökologisch.

Antrag an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss      Pflanzen von Bäumen auf gemeindlichen Flächen

 

Unsere Wälder sind essentiell für ein gutes Klima. Dass jeder einzelne Baum große Mengen an CO2 binden kann ist allgemein bekannt und wird wissenschaftlich nicht bestritten. Der Zustand unserer Wälder ist jedoch aufgrund verschiedenster Einflüsse schlecht – auch in Lindlar. Zuletzt war dies am 16. Juli in der Bergischen Landeszeitung[1] zu lesen. Die FDP nimmt dieses Problem bereits länger sehr ernst [2].

Dabei ist es mit der bisherigen Aufforstung durch Nadelbäume nicht getan. Vielmehr müssen überwiegend klimawandelresistente Mischwälder gepflanzt werden. Welche dafür am besten geeignet sind, kann man längst aus forstwirtschaftlicher Literatur [3] und Forschungsergebnissen[4] erfahren. Auf der Grundlage des zwischen der Verwaltung und den Fraktionen bestehenden Konsens, Klima- und Umweltschutz mehr in den Fokus der politischen Betrachtung und damit des Handels der Gemeinde Lindlar zu stellen, muss gerade die Gemeinde Lindlar hierbei Vorreiter auf den eigenen Grundstücken und Flächen sein.

Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass auch in Lindlar durch systematische Waldmehrung der klimaökologische Ausgleich in der Gemeinde verbessert werden kann und stellt deshalb folgenden

 

Antrag: Die Verwaltung wird gebeten in der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss folgende Fragen zu beantworten:

 

1.    Auf wie vielen Flächen und Grundstücken der Gemeinde stehen derzeit keine Bäume (Anzahl oder Fläche, gern ca.-Angaben)?

2.    Wie viele klimaresistente Bäume ließen sich ungefähr auf noch nicht bepflanzten oder noch nicht umfassend bepflanzten Flächen oder Grundstücken der Gemeinde neu anpflanzen?

3.    Falls die Antwort zu Frage 2 eine Anzahl von weniger als 100 Bäumen ergibt, was sind die Gründe dafür?

4.    Welche anderen Möglichkeiten der Waldausweitung wurden bereits durch die Verwaltung geprüft? Mit welchem Ergebnis?

 

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung in der Sitzungsvorlage folgenden Beschlussvorschlag in Abhängigkeit der Antwort zu Frage 2 zu unterbreiten:

„Die Verwaltung wird beauftragt, XXX klimawandelresistente Bäume auf Flächen im gemeindlichen Eigentum neu anzupflanzen und den Bau- Planungs- und Umweltausschuss regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.“

 

Warum die FDP gegen das NEUBAUGEBIET „An der Jugendherberge“ stimmt

Bisher hat die FDP, die grundsätzlich nichts gegen Neubaugebiete einzuwenden hat, immer den Änderungen des Flächennutzungsplans zugestimmt. Die FDP war allerdings auch von Anfang an gegen die vorgelegten Bebauungsplanungen.

 

Erstens wird die Bebauung ausschließlich mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Eine ausgewogene Möglichkeit, auch Mehrfamilienhäusern mit günstigem Mietraum für Mieter und Eigentumswohnungen in der Bebauung vorzusehen, sind die Gemeindeverwaltung und die CDU nicht gefolgt. Mehrfamilienhäuser würden weniger Fläche für viel mehr Menschen zur Verfügung stellen. Die immer weiter steigende Flächenversiegelung hat zur Folge, dass der Boden immer weniger Wasserrückhaltekapazität zur Verfügung stellt und deshalb zwangsläufig immer stärkere Überschwemmungen die Folge sein werden.

 

Zweitens wird ein Teil der Straße „Böhl“ (von der Hellinger Straße bis zur Kreuzung „Böhler Straße“), die den BürgerINNEN viele tausende €uro gekostet hat, einfach abgerissen. Diese Straße steht dann in diesem Bereich nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Höhe der Vermögensvernichtung, die durch den Wegfall des Straßenteils „Böhl“ zu einer Erhöhung des Verlustes der Gemeinde führen wird, ist durch die Gemeinde bis heute nicht mitgeteilt worden. Dieses Geld der Lindlarerinnen und Lindlarer wurde seitens der Verwaltung unnütz ausgegeben und muss trotzdem weiter von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden, weil die Schulden getilgt werden müssen.

Land NRW investiert rund 2,05 Millionen Euro in digitale Ausstattung der Schulen im Oberbergischen Kreis

 

Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Förderrichtlinie zur Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule vorgestellt. Der Oberbergische Kreis erhält daraus rund 2,05 Millionen Euro für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf. "Die Digitalisierung unserer Schulen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller politischen Ebenen. Die Freien Demokraten hatten lange gefordert, dass sich auch der Bund endlich an dieser Aufgabe beteiligt. Wir sorgen dafür, dass unsere Schulen erfolgreich aus der Kreidezeit herauskommen können. Die Mittel vom Land kann der Oberbergische Kreis passgenau einsetzen“, erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete Jörn Freynick.

Die corona-bedingten Schulschließungen haben die Akteure vor riesige Herausforderungen gestellt. „An den Schulen haben Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler mit kreativen Lösungen dazu beigetragen, dass Lernen auf Distanz während der corona-bedingten Schulschließungen überhaupt funktionieren konnte. Dafür danken wir allen Akteuren. Als erste Konsequenz haben FDP und CDU 350 Millionen Euro mobilisiert, um die Digitalisierung an unseren Schulen zu verbessern", erklärt Freynick. 

Die Priorität der FDP-Landtagsfraktion liegt dabei darauf, die Chancengerechtigkeit der Bildung zu erhöhen. "Schülerinnen und Schülern, die sich kein digitales Endgerät leisten können, statten wir damit aus. Das ist ein großer Schritt dazu, die Teilhabe an digitaler Bildung von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Der Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen."

Zusätzlich zu den Mitteln für die Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler, die sich kein digitales Endgerät leisten können, wird die NRW-Koalition aus CDU und FDP wird zudem alle Lehrkräfte in NRW mit digitalen Endgeräten ausstatten. "NRW ist das erste Bundesland, das Lehrerinnen und Lehrer mit Computern ausstattet und so dafür sorgt, dass jede Lehrkraft digitale Angebote machen kann. Wir sind aber davon überzeugt, dass es nicht genügt, Endgeräte und Software zur Verfügung zu stellen. Der wichtigste Faktor für den individuellen Bildungserfolg sind unserer Lehrerinnen und Lehrer. Dabei setzen wir nicht nur auf zeitgemäßes Arbeitsmaterial für unsere Lehrkräfte, sondern investieren in eine digitale Fortbildungsoffensive. In der Regierungsverantwortung von FDP und CDU machen wir mit diesen Maßnahmen und insgesamt einen großen und spürbaren Schritt in Richtung weltbester Bildung".

Die digitale Lehr- und Lernplattform LOGINEO rundet das Paket für die Digitalisierung ab. „Ob im Lernen auf Distanz oder im regulären Unterricht, wir ermöglichen in unseren Schulen jetzt den zeitgemäßen Einsatz digitaler Medien und unseren Lehrkräften ein modernes Arbeitsumfeld", so Jörn Freynick, MdL NRW.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Wie ist es darum in Lindlar bestellt?

 

Je nach individueller Sichtweise oder gar Betroffenheit werden viele diese Frage unterschiedlich beantworten. In der FDP-Fraktion haben wir uns deshalb ganz andere Fragen gestellt, nämlich auf welcher Grundlage in Lindlar eigentlich dafür gesorgt wird. Dazu haben wir den Bürgermeister gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung diese Fragen zu beantworten. So möchten wir z.B. wissen, wie viele Beschäftigte seines Fachbereichs „Sicherheit und Ordnung“ tatsächlich für Außendienst in Form von Präsenz und Kontrollen zur Verfügung stehen. Wie viele Stunden befinden sich diese Kräfte in einem Monat auf unseren Straßen, Plätzen und in den öffentlichen Grünanlagen? Wie oft gibt es gemeinsame Streifen mit der Polizei im Rahmen der Ordnungspartnerschaft? Haben eigentlich alle Außendienstkräfte eine Uniform? Haben diese Beschäftigten auch eine persönliche Schutzausstattung?

FÖRDERUNG VON VEREINEN

Aufgepasst!

 

Ab heute können SIE für IHRE gemeinnützigen Vereine und Organisationen finanzielle Unterstützung beantragen. 

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Mit dem Sonderprogramm "Heimat 2020" unterstützt das Land NRW Vereine und Verbände während der Corona-Pandemie mit bis zu 15.000 Euro. Zum Beispiel haben Brauchtumsvereine normalerweise durch Feste, zeitweise Vermietung oder Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und Oktober regelmäßig Einkünfte, die sie zwingend brauchen, um laufende Kosten decken zu können. Durch die Corona-Pandemie fallen diese Einkünfte weg. Können sie nicht ausgeglichen werden, kann das Land helfen. Es kann ein Betrag gefördert werden, der notwendige laufende Kosten deckt.

 

Unser Sprecher für Heimat, Stephen Paul MdL, erklärt:
"Die Corona-Pandemie hat das Vereinsleben in unserem Land eingeschränkt. Lieb gewonnene Veranstaltungen mussten abgesagt werden, etwa Dorf- und Schützenfeste oder Karnevalsversammlungen. Dies hat oft große Löcher in die Vereinskassen gerissen.

 

Mit unserem Sonderprogramm rufen wir den Ehrenamtlichen zu:

 

Wir wollen, dass SIE die Krise überstehen und greifen IHNEN dafür finanziell unter die Arme.“

 

👇 Den Online-Antrag und weitere Infos findet ihr hier:

 

https://www.mhkbg.nrw/the…/heimat/sonderprogramm-heimat-2020

 

 

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